ALLGEMEINES
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Ihnen als dem Auftraggeber und uns (Farbenspiel Fotografie) abgeschlossenen Verträge. Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auch auf zukünftige Aufträge, sofern keine gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Es finden ausschließlich die vorliegenden AGB Anwendung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
AUFTRAGS- & TERMINVEREINBARUNG
Die Buchung eines Fotoshootings oder Coachings ist bindend. Der Auftrag kommt durch schriftliche (E-Mail/Messanger/WhatsApp/SMS) oder mündliche Bestätigung zustande. Einzelheiten des Auftrags regelt der Shootingvertrag. Änderungen des Auftrags können nur in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
PREISE, HONORAR & FÄLLIGKEITEN
Das für den Auftrag zu entrichtende Honorar wird im Shootingvertrag vereinbart. Materialkosten für Paketpreise sind im Honorar enthalten. Ausgenommen hiervon sind Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch, wie z.B. Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher etc. Sonstige Nebenkosten (Reisekosten/Studiomieten etc.) sind von dem Fotografenhonorar nicht umfasst und werden durch den Auftraggeber getragen werden. Die Fotografin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen Nachbestellungen und sonstige Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden mit gesonderter Rechnung berechnet.
Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (bei Unternehmern: 9%) des Rechnungsbetrages zu verlangen.
Überweisungen sind zu richten an:
Empfänger: Janine Arenz
Bankname: N26
IBAN: DE71 1001 1001 2622 2679 21
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
Das vereinbarte Honorar ist fällig, 14 Tage nach Rechnungsstellung. Die Rechnung muss vor oder zu Beginn des Shootings ausgeglichen werden. Die Leistungen der Fotografin werden nur erbracht, wenn eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Ebenfalls ist die Fotografin berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kommt der Auftraggeber einer Zahlung ganz oder teilweise nicht nach, so hat er keinen Anspruch auf die Leistung.
Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheines ist auf 3 Jahre begrenzt.
GESTALTUNGSFREIHEIT
Die Fotografin ist, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Der Bildstil beinhaltet Aufnahmen bei natürlichem Licht sowie Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind scharf). Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen. Die Farbgebung kann von den tatsächlichen Farben abweichen. Dies stellt keinen Mangel dar. Reklamationen in dieser Hinsicht sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Hiervon abweichende Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos müssen im Shootingvertrag festgehalten werden. Etwaige diesbezügliche Mehrkosten (bei Änderungen während der Entwicklung) haben Sie zu tragen.
URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE |
Dem Auftraggeber wird das einfache, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht unbegrenzte Nutzungsrecht an den im Auftrag gefertigten Bildern übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auf die private, nicht kommerzielle Nutzung beschränkt. Bei Veröffentlichung der Bilder im Internet (insbesondere: Soziale Netzwerke) ist stets die Bilddatei mit Logo zu verwenden und die Fotografin zu nennen. Eine Bearbeitung der Bilder (z.B. Foto-Composing, Montage, Filter von SmartphoneApps wie z.B. Instagram) ist grundsätzlich ausgeschlossen; sie Bedarf der ausdrücklichen Einwilligung. Ausgenommen hiervon ist der Zuschnitt eines Bildes, sodass auch Bildausschnitte verwendet werden können.
Eine Verwendung der Dateien, Fotos, Entwürfe etc. in anderem Umfang als vereinbart genutzt (für kommerzielle Zwecke) werden einzelvertraglich vereinbart und es ist eine angemessene Nachvergütung zu zahlen. Es wird in diesem Fall von uns eine optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ zur Verfügung gestellt.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine hiervon abweichende Regelung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Ebenfalls ist eine Veröffentlichung der Bilddateien in Medien mit pornografischen, politischen oder menschenverachtenden Inhalten ist nicht gestattet.
Der Auftraggeber räumt der Fotografin das Recht ein, eine von ihr getroffene Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um diese potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zeigen zu können. Einer solchen Verwendung können Sie im Rahmen des Abschlusses des Einzelvertrages widersprechen. Sollten Sie der Veröffentlichung von Fotos in dem Trio-Bildarchiv zustimmen, werden die Bilder aus dem genannten Shooting in der Bildagentur für andere Unternehmen im In- und Ausland für Werbezwecke zur Verfügung gestellt. (zB. Verpackungen von Futter und Material, Werbeanzeigen, Bücher, Kalender, Zeitschriften etc.)
BILDNIS- & PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.
STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
Der Gesamtbetrag der gebuchten Leistung ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang zu leisten.
Folgende Absagefristen werden durch die Fotografin festgelegt, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage.
Absagen bis zu 1 Woche vor dem Termin – 100% Rückerstattung
Absagen 1 Tag (24h) bis 7 Tage vor dem Termin – Ausfallhonorar in Form von 20% des Gesamtbetrages
Absagen 23 Stunden vor dem Termin –
Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt bestehen.
Eine kostenfreie Absage ist dem Auftraggeber bei
wichtigen Gründen (wie z.B. Krankheit, höhere Gewalt) bis 24 Stunden, mit Nachweis einer z.B. ärztlichen Bescheinigung, in sonstigen, nicht von uns zu vertretenden Umständen bis 48 Stunden vor
dem vereinbarten Termin möglich.
Die Fotografin hat das Recht, den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höhere Gewalt, nicht zum Shooting passendes Wetter etc.) abzusagen oder zu verschieben. Darüber wird der Auftraggeber telefonisch oder schriftlich (per E-Mail, SMS oder andere Messaging-Dienste) informiert. Diesbezügliche Schadensersatz oder Minderungsansprüche sind ausgeschlossen.
Nicht Wahrnehmen können des Termins durch höhere Gewalten, dazu zählen Naturkatastrophen und niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des Auftragsgebers erlöschen.
WIDERRUF
Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Janine Mai (fotografiefarbenspiel@gmail.com). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin die entsprechenden Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.
ABNAHME & LIEFERTERMINE
Nach Erbringung der Leistungen, werden diese in vereinbarter Form (z.B. Übergabe der Bilddateien in einer gesicherten Onlinegalerie (PicDrop)) zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Werk als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen, nach Erhalt der Leistung, eine schriftliche Erklärung der Änderung ablegt.
Mit der Übergabe der Bilder geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber (bei Unternehmern: oder eine empfangsberechtigte Person) über. Dies gilt auch für den Versendungskauf (bei Unternehmern ist hierbei der maßgebliche Zeitpunkt die Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson). Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie sich im Annahmeverzug befinden, wird die Übergabe fingiert.
GEWÄHRLEISTUNG
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Aufbewahrung digitaler Bilddaten unsererseits ist nicht Gegenstand des Auftrages. Eine solche Aufbewahrung erfolgt durch uns daher ohne Gewähr.
HAFTUNG
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Fotografin uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Sie uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
Für solche Schäden, die nicht von Absatz 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Fotografin, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Absatz 1 und 2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet die Fotografin gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommenden wirksamen Regelung zu treffen.
ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND
Für beide Parteien ist der Gerichtsstand Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
SONSTIGES
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Als Kleinunternehmer weisen wir die Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen nicht aus.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.